Krankenfahrten
Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt, zur REHA- Einrichtung oder zum Krankenhaus ist schon unangenehm genug.Wir wollen Ihnen mit unseren Informationen Hilfestellung leisten bei den neuen gesetzlichen Regelungen [ in Anlehnung an die Veröffentlichungen des BZP und des Landesverbandes Hessen ].
Wir beraten Sie gerne auch zusätzlich telefonisch zu Fragen bezüglich der Kosten und unserer bequemsten Transportmöglichkeiten.
Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind für uns kein Hindernis. Unsere Fahrer / Fahrerinnen helfen gerne.
Inhalt
- Grundsatzregelung
- Ambulante Behandlungen
- Ambulante Operationen, Tagesklinik
- Dialysefahrten
- Strahlen- / Chemobehandlungsfahrten
- Stationäre Behandlungen
- Kur- und REHA- Behandlungen
- Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser
- Zuzahlung / gesetzlicher Eigenanteil
- Abrechnung
Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag.
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(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Ausnahmsweise Zulässigkeit bei Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Nachweis:
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
- Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen.
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Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Ärztliche Verordnung [ oder Krankenbeförderungsschein ] jeder einzelnen Fahrt erforderlich
- gesetzlicher Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse
- Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse vor Behandlungsantritt
- Ärztliche Verordnung [ oder Krankenbeförderungsschein -Dauerschein für mehrere Fahrten, wird in unserem Büro hinterlegt ]
- Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi Daki. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keine Eigenanteil mehr zu zahlen [ bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben ]
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- Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse
- Ärztliche Verordnung [ oder Krankenbeförderungsschein - meist für Serienfahrt einzutragen ]. Geben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen Sie bei uns im Büro. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht.
- Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi bezahlt werden
- oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
- Oder: Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi Daki. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
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Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferung oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Ärztliche Verordnung erforderlich [oder Krankenbeförderungsschein ]
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse
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- Ärztliche Verordnung [ oder Krankenbeförderungsschein ]
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse
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Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser
(Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zur externen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes)
- Ärztliche Verordnung [ Verordnung der Schule / des Kindergartens ] erforderlich
- Kein Eigenanteil
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- 10% des Fahrpreises
- mindestens 5,00 €
- höchstens 10,00 €
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
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Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse
- Ihre Krankenkasse [ ausgenommen AOK - leider zur Zeit nicht möglich ]
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- ggf. Kopie des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen
Und als Anlage:
- Ärztliche Verordnung [ oder Krankenbeförderungsschein ]